Leistungen im Verein

Als Mitglieder im Verband Wohneigentum können alle Verbandsleistungen in Anspruch genommen werden. Siehe Bundesverband und Landesverband Sachsen.

Mietgebühren für Vereinsmaterial:

Unser Bestand 2014:

20 Biertischgarnituren (1 Tisch 2,20 m x 0,50 m + 2 Bänke 2,20 m x 0,25m )
6 Biertischgarnituren (1 Tisch 2,20 m x 0,70 m + 2 Bänke 2,20 m x 0,25m)
1 Party-Zelt 3 x 3 m Gartenpavillon PE Gewebe mit Seitenteilen (Weiß)
2 Party-Zelte 3 x 6 m Gartenpavillon PE Gewebe mit Seitenteilen (Blau-Weiß oder Grün-Weiß)
1 Party-Zelt 3 x 6 m Gartenpavillon Stoff- Gewebe mit Seitenteilen (Blau)
2 Party-Zelte 5 x 6,8 m Pagodenpavillon Stoff- Gewebe mit Seitenteilen (Gelb) Bild A
1 Party-Zelt 5 x 8 m Partyzelt PE Gewebe mit Seitenteilen (Weiß) Bild B

 BildA BildB

Die genannten Materialien können zu nachfolgenden Konditionen unabhängig von der Vereinsmitgliedschaft über den Vorstand gemietet werden. Ausgeschlossen ist eine Gewerbliche Nutzung. Die Anmeldung erfolgt über die Gaststätte „Zur Sandgrube“ Frau Krosse oder über den Vorsitzenden Herrn Zeidler. Für die Nutzung durch gemeinnützige Nachbarvereine können über einen Vorstandsbeschluss individuelle Regelungen getroffen werden.

Das Nutzungsendgeld soll die Erhaltung und Investitionsaufwendungen abdecken.

Die Ausleihzeit versteht sich für eine Veranstaltung des Nutzers, jedoch längstens für 3 Tage. Längere Ausleihzeit ist mit dem Vorstand abzusprechen, wofür eine höhere Ausleihgebühr fällig wird.

Die erhöht sich pro Tag für Mitglieder um 0,50 € und für andere Nutzer 2,00 €.

Mit der Unterschrift auf der Mietliste wird folgende Vereinbarung geschlossen:

  1. Die Gegenstände wurden im ordnungsgemäßen Zustand übernommen
  2. Für grob fahrlässige Beschädigungen kommt der Nutzer auf
  3. Beschädigungen oder Mängel sind spätestens bei der Rückgabe zu melden
  4. Die Nutzungsdauer endet mit der Rückgabe der Gegenstände
  5. Der Rückgabetermin ist spätestens mit der Übernahme abzustimmen
  6. Eine Gewerbliche Nutzung ist Ausgeschlossen
  7. Eine Vermietung an Dritte ist nicht gestattet
  8. Die durch Beschluss des Vorstandes festgesetzten Gebühren sind spätestens mit der Rückgabe fällig
Objekt Mitglieder andere Nutzer
Biertischgarnitur 1 Tisch 2 Bänke 1,00 € 4,00 €
Zelt 3×3 1,00 € 4,00 €
Zelt 3x6mit Auf/Abbau 2,00 €5,00 € 10,00 €15,00 €
Zelt 5×6,8Empfohlen mit Auf/Abbau 15,00 €20,00 € 30,00 €35,00 €
Zelt 5×8Nur mit Auf/Abbau(Paket mit 8 Biertischgarnituren) 30,00 €(35,00 €) 60,00 €(80,00 €)

Beschluss des Vorstandes vom Juli 2011